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Nutzungsbedingungen Veranstalter

Anbieter

Die Internetplattform und Marke ABOUTIX wird betrieben durch:

media corps UG (haftungsbeschränkt), Regattastraße 189, 12527 Berlin, Deutschland

E-Mail: support@aboutix.de

Telefon: 030 3229521385

Umsatzsteuer-ID: DE341626563

HRB: AG Berlin (Charlottenburg), HRB 226152 B

Nachfolgend wird die media corps UG auch als „ABOUTIX“ bezeichnet.

ABOUTIX betreibt eine internetbasierte Plattform für die Planung, Vermarktung und Abwicklung von Veranstaltungen sowie für den Verkauf und die Verwaltung von digitalen Eintrittskarten, digitalen Zutrittsberechtigungen, digitalen Gutscheinen, digitalen Zusatzleistungen und gegebenenfalls veranstaltungsbezogenen Waren.

Über ABOUTIX können Veranstalter insbesondere:

  • Veranstaltungen anlegen und veröffentlichen
  • Ticketkategorien und Kontingente verwalten
  • Eintrittskarten und Zutrittsberechtigungen verkaufen/ausgeben
  • Ticketkäufer registrieren
  • Zahlungen abwickeln lassen
  • Gutscheine und Zusatzleistungen anbieten
  • Bestellungen und Ticketkäuferdaten verwalten
  • Abrechnungen und Auswertungen abrufen
  • Einlass- und Kontrollfunktionen nutzen

ABOUTIX ist grundsätzlich nicht selbst Veranstalter der über die Plattform angebotenen Veranstaltungen.

Der jeweilige Veranstalter ist alleiniger Anbieter und verantwortlicher Vertragspartner des Ticketkäufers hinsichtlich der Durchführung und des Besuchs der Veranstaltung.

ABOUTIX stellt dem Veranstalter die technische Infrastruktur zur Verfügung und kann den Verkauf von Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters technisch und kaufmännisch abwickeln.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen ABOUTIX und dem Veranstalter.

1. Geltungsbereich

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen ABOUTIX und Veranstaltern über die Nutzung der ABOUTIX-Plattform und der damit verbundenen Leistungen.

Sie gelten insbesondere für die:

  • Erstellung und Verwaltung von Veranstaltungen
  • Bereitstellung von Ticketshops
  • Vermittlung und Abwicklung von Ticketverkäufen
  • Zahlungsabwicklung
  • Ausstellung und Bereitstellung von Tickets
  • Verwaltung von Ticketkäuferdaten
  • Durchführung von Abrechnungen
  • Bereitstellung von Einlass- und Kontrollfunktionen
  • Vermittlung oder Bereitstellung weiterer veranstaltungsbezogener Leistungen

2. Unternehmer als Vertragspartner

Das Angebot von ABOUTIX richtet sich ausschließlich an:

  • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • öffentlich-rechtliche Sondervermögen
  • volljährige natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keinen Veranstaltervertrag mit ABOUTIX abschließen.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ABOUTIX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

4. Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Preisvereinbarungen und Bestimmungen während des Registrierungsvorgangs gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffe:

1. Veranstalter

Veranstalter ist die natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung in eigener Verantwortung plant, bewirbt, anbietet oder durchführt und Vertragspartner der Ticketkäufer wird.

Als Veranstalter gilt auch, wer gegenüber ABOUTIX erklärt, zur Vermarktung oder Abwicklung einer Veranstaltung im Namen des tatsächlichen Veranstalters berechtigt zu sein.

2. Veranstaltung

Veranstaltung ist jedes über ABOUTIX veröffentlichte oder abgewickelte Ereignis, insbesondere:

  • Konzert
  • Festival
  • Sportveranstaltung
  • Theater- oder Bühnenveranstaltung
  • Messe
  • Kongress
  • Seminar
  • Schulung
  • Workshop
  • Party
  • Feier
  • Ausstellung
  • virtuelle oder hybride Veranstaltung
  • sonstiges zeitlich oder räumlich bestimmtes Ereignis

3. Ticketkäufer

Ticketkäufer ist jede natürliche oder juristische Person, die über ABOUTIX ein Ticket, einen Gutschein, eine Anmeldung, eine Ware oder eine sonstige Leistung des Veranstalters erwirbt oder sich zu einer Veranstaltung anmeldet.

4. Ticket

Ticket ist eine digitale Zutrittsberechtigung zu einer Veranstaltung.

Tickets können insbesondere bereitgestellt werden als:

  • Print-at-Home-Ticket
  • QR-Code
  • Barcode
  • Wallet-Ticket
  • App-Ticket

5. Produkt

Produkte sind alle vom Veranstalter über ABOUTIX angebotenen Leistungen und Waren, insbesondere:

  • Tickets
  • Gutscheine
  • Reservierungen
  • Zusatzleistungen
  • Parkberechtigungen
  • Merchandisingartikel
  • Speisen- oder Getränkegutscheine
  • digitale Inhalte
  • sonstige veranstaltungsbezogene Leistungen

6. Ticketshop

Ticketshop ist die von ABOUTIX bereitgestellte Verkaufsoberfläche, über die Ticketkäufer Produkte des Veranstalters bestellen können.

3. Registrierung und Veranstalterkonto

1. Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der ABOUTIX-Plattform ist grundsätzlich die Einrichtung eines Veranstalterkontos.

Der Veranstalter muss bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • vollständige Firmierung
  • Rechtsform
  • Geschäftsanschrift
  • Rechnungsanschrift
  • vertretungsberechtigte Personen
  • Handelsregisterdaten
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung
  • Kontaktdaten
  • wirtschaftlich Berechtigte
  • Angaben zur Veranstaltungstätigkeit/Veranstaltungsart

2. Nachweise

ABOUTIX kann geeignete Nachweise über Identität, Vertretungsberechtigung, Unternehmensdaten, Bankverbindung und wirtschaftlich Berechtigte verlangen.

ABOUTIX kann die Freischaltung oder Auszahlung davon abhängig machen, dass erforderliche Nachweise vollständig vorliegen und erfolgreich geprüft wurden.

3. Aktualisierungspflicht

Der Veranstalter muss Änderungen seiner Daten unverzüglich im Veranstalterkonto aktualisieren.

Dies betrifft insbesondere Änderungen von:

  • Firmierung
  • Rechtsform
  • Sitz
  • Geschäftsanschrift
  • Vertretungsberechtigung
  • Bankverbindung
  • steuerlichen Angaben
  • wirtschaftlich Berechtigten
  • Kontaktdaten

4. Zugangsdaten

Der Veranstalter muss seine Zugangsdaten geheim halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

Zugangsdaten dürfen nur solchen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich gemacht werden, die zur Nutzung des Veranstalterkontos berechtigt sind.

5. Missbrauch

Der Veranstalter muss ABOUTIX unverzüglich informieren, wenn:

  • Zugangsdaten verloren gegangen sind
  • ein unbefugter Zugriff vermutet wird
  • das Veranstalterkonto missbräuchlich genutzt wurde
  • sicherheitsrelevante Auffälligkeiten festgestellt wurden
  • ABOUTIX kann das Konto in einem solchen Fall vorübergehend sperren

6. Verantwortung für Kontonutzung

Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Veranstalters vorgenommen werden, gelten grundsätzlich als Handlungen des Veranstalters.

Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nachweist, dass der Zugriff ohne sein Verschulden durch einen unbefugten Dritten erfolgte.

4. Vertragsschluss

1. Antrag des Veranstalters

Mit Abschluss der Registrierung, Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Buchung eines kostenpflichtigen ABOUTIX-Tarifs gibt der Veranstalter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.

2. Annahme durch ABOUTIX

Der Vertrag kommt zustande, wenn ABOUTIX:

  • die Registrierung ausdrücklich bestätigt
  • das Veranstalterkonto freischaltet
  • die erste Veranstaltung freigibt oder
  • mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnt

Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern dies aus ihrem Inhalt nicht ausdrücklich hervorgeht.

3. Kein Anspruch auf Vertragsschluss

ABOUTIX ist nicht verpflichtet, eine Registrierung oder eine Veranstaltung anzunehmen.

ABOUTIX kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn:

  • erforderliche Angaben oder Nachweise fehlen
  • Zweifel an der Identität oder Vertretungsberechtigung bestehen
  • wirtschaftliche oder rechtliche Risiken erkennbar sind
  • der Veranstalter bereits gegen Verträge mit ABOUTIX verstoßen hat
  • die Veranstaltung rechtswidrig oder reputationsschädigend erscheint
  • konkrete Anhaltspunkte für Betrug oder Zahlungsausfälle bestehen

5. Vertragsgegenstand und Leistungen von ABOUTIX

1. Bereitstellung der Plattform

ABOUTIX stellt dem Veranstalter im vereinbarten Umfang eine internetbasierte Plattform zur Verfügung.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach:

  • dem gebuchten Tarif
  • der Leistungsbeschreibung
  • einem individuellen Angebot
  • der jeweils geltenden Preisliste
  • gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen

2. Mögliche Plattformleistungen

ABOUTIX kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:

  • Einrichtung eines Veranstalterkontos
  • Erstellung eines Ticketshops
  • Anlage und Veröffentlichung von Veranstaltungen
  • Verwaltung von Ticketkategorien und Kontingenten
  • technische Abwicklung von Bestellungen
  • Erstellung und Versand von digitalen Tickets
  • Zahlungsabwicklung
  • Ticketkäuferverwaltung
  • Erstellung von Zwischen- und Endabrechnungen
  • Bereitstellung statistischer Auswertungen
  • Gutscheinfunktionen
  • Einlasskontrolle und Ticketvalidierung
  • Bereitstellung von Schnittstellen
  • Versandt von Benachrichtigungen, UpDates zur Veranstaltung per Mail
  • Supportleistungen
  • Ein Anspruch besteht nur auf die ausdrücklich vereinbarten Leistungen

3. Verhältnis zu den Ticketkäufern

Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung oder den Erwerb eines Produktes kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer zustande.

ABOUTIX ist dabei grundsätzlich:

  • technischer Plattformanbieter
  • Vermittler
  • Abwicklungsdienstleister
  • gegebenenfalls bevollmächtigter Vertreter des Veranstalters

ABOUTIX wird nicht selbst Vertragspartner des Ticketkäufers hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung.

4. Abschlussvollmacht

Der Veranstalter bevollmächtigt ABOUTIX für die Dauer des Vertrages, im Namen und auf Rechnung des Veranstalters:

  • Produkte zum Verkauf anzubieten
  • Bestellungen von Ticketkäufern entgegenzunehmen
  • Verträge im Namen des Veranstalters mit Ticketkäufern abzuschließen
  • Bestellungen nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen
  • Tickets und Bestellbestätigungen auszustellen
  • Tickets zu digital bereitzustellen
  • Zahlungen entgegenzunehmen
  • Tickets bei Vorliegen eines berechtigten Grundes zu stornieren
  • Rückerstattungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen durchzuführen

Die Vollmacht umfasst nur die zur vertragsgemäßen Ticketabwicklung erforderlichen Handlungen.

5. Geldempfangsvollmacht

Soweit die Zahlungsabwicklung über ABOUTIX oder einen von ABOUTIX eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgt, bevollmächtigt der Veranstalter ABOUTIX, Zahlungen der Ticketkäufer im Namen und auf Rechnung des Veranstalters entgegenzunehmen.

Zahlungen eines Ticketkäufers an ABOUTIX oder den angegebenen Zahlungsdienstleister wirken gegenüber dem Veranstalter schuldbefreiend.

ABOUTIX erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste, da diese durch einen zugelassenen Zahlungsdienstleister erbracht werden.

6. Zusatzleistungen Dritter

ABOUTIX kann dem Veranstalter oder den Ticketkäufern zusätzliche Leistungen Dritter vermitteln, beispielsweise:

  • Ticketversicherungen
  • Zahlungsdienste
  • Versandleistungen
  • Einlasshardware
  • Werbeleistungen
  • Übernachtungs- oder Mobilitätsleistungen

Ein Vertrag über solche Leistungen kommt grundsätzlich mit dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

6. Veranstaltungserstellung und Freigabe

1. Angaben zur Veranstaltung

Der Veranstalter muss sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und verständlich eintragen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Name und Beschreibung der Veranstaltung
  • Veranstalteridentität
  • Veranstaltungsort
  • Datum und Uhrzeit
  • Einlass- und Startzeiten, ggf. Endzeiten
  • Ticketpreise
  • Gebühren
  • Ticketkategorien
  • Kontingente
  • Altersbeschränkungen
  • Zugangsbedingungen
  • Barrierefreiheitsinformationen
  • Programm- und Leistungsumfang
  • Rückgabe- oder Stornierungsbedingungen
  • gegebenenfalls Ticketkäufer-AGB und Hausordnung

2. Verantwortung für Angaben

ABOUTIX übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Veranstalter eingestellten Informationen.

Der Veranstalter haftet für unrichtige, unvollständige, irreführende oder veraltete Angaben.

3. Prüfung durch ABOUTIX

ABOUTIX ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Veranstaltungen vor oder nach Veröffentlichung zu prüfen.

Eine Prüfung oder Freigabe durch ABOUTIX entbindet den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung.

4. Ablehnung und Entfernung

ABOUTIX kann Veranstaltungen ablehnen, deaktivieren oder entfernen, wenn:

  • gesetzliche Vorschriften verletzt werden
  • Rechte Dritter beeinträchtigt werden
  • behördliche Genehmigungen fehlen
  • unzutreffende oder irreführende Angaben gemacht werden
  • die Veranstaltung gegen diese AGB verstößt
  • erhebliche Sicherheits- oder Reputationsrisiken bestehen
  • konkrete Anhaltspunkte für Betrug vorliegen
  • ABOUTIX berücksichtigt hierbei die berechtigten Interessen des Veranstalters

7. Pflichten und Verantwortlichkeit des Veranstalters

1. Verantwortlichkeit für die Veranstaltung

Der Veranstalter trägt die alleinige rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für die Veranstaltung.

Dies gilt insbesondere für:

  • Planung
  • Genehmigung
  • Bewerbung
  • Organisation
  • Sicherheit
  • Durchführung
  • Absage
  • Verlegung
  • Abbruch
  • Einlass
  • Jugendschutz
  • Barrierefreiheit
  • Erfüllung der gegenüber Ticketkäufern geschuldeten Leistungen

2. Genehmigungen

Der Veranstalter muss rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen einholen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • veranstaltungsrechtliche Genehmigungen
  • Nutzungsgenehmigungen
  • gaststättenrechtliche Erlaubnisse
  • Sondernutzungserlaubnisse
  • Brandschutzfreigaben
  • Lärmschutzgenehmigungen
  • GEMA-Anmeldungen
  • glücksspielrechtliche Genehmigungen
  • jugendschutzrechtliche Freigaben
  • behördliche Sicherheitsauflagen

3. Rechte an der Veranstaltung

Der Veranstalter sichert zu, dass er berechtigt ist:

  • die Veranstaltung durchzuführen
  • die angebotenen Tickets zu verkaufen
  • ABOUTIX mit dem Vertrieb zu beauftragen
  • Veranstaltungsnamen, Marken, Bilder und Texte zu verwenden
  • erforderliche Nutzungsrechte an ABOUTIX zu übertragen

4. Sicherheit

Der Veranstalter ist für ein angemessenes Sicherheitskonzept sowie für die Einhaltung aller geltenden Sicherheits-, Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.

Er muss insbesondere sicherstellen, dass:

  • Flucht- und Rettungswege nutzbar sind
  • erforderliches Ordnungs- und Sicherheitspersonal vorhanden ist
  • notwendige Verantwortliche bestellt sind
  • behördliche Auflagen eingehalten werden
  • Gefahren für Ticketkäufer vermieden werden

5. Jugendschutz

Der Veranstalter muss die Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten und etwaige Altersbeschränkungen klar im Ticketshop angeben.

6. Ticketkäuferinformationen

Der Veranstalter muss den Ticketkäufern sämtliche gesetzlich erforderlichen Informationen rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Identität und Kontaktdaten des Veranstalters
  • wesentliche Eigenschaften der Veranstaltung
  • Gesamtpreis einschließlich Gebühren
  • Zahlungsbedingungen
  • Absage- und Verlegungsbedingungen
  • gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht
  • gegebenenfalls Ausschluss des Widerrufsrechts
  • Ticketkäufer-AGB
  • Datenschutzhinweise
  • Hausordnung

7. Ticketkäufer-AGB

Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, wirksame Ticketkäufer- oder Veranstaltungs-AGB bereitzustellen, soweit solche verwendet werden sollen.

ABOUTIX schuldet keine rechtliche Prüfung der Veranstalter-AGB.

8. Widerrufsbelehrung

Soweit Ticketkäufern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, ist der Veranstalter für eine vollständige und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verantwortlich.

9. Steuern und Abgaben

Der Veranstalter ist allein verantwortlich für:

  • Umsatzsteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Kulturförderabgaben
  • GEMA-Gebühren
  • Künstlersozialabgabe
  • sonstige Steuern, Gebühren und Abgaben

ABOUTIX erbringt keine steuerliche Beratung.

10. Anerkennung der Tickets

Der Veranstalter muss sämtliche ordnungsgemäß über ABOUTIX ausgestellten Tickets anerkennen.

Dies gilt nicht für:

  • stornierte Tickets
  • erstattete Tickets
  • gefälschte Tickets
  • bereits entwertete Tickets
  • nachweislich missbräuchlich verwendete Tickets

11. Einlasskontrolle

Der Veranstalter ist für eine ordnungsgemäße Einlasskontrolle verantwortlich.

Er muss sicherstellen, dass:

  • Tickets technisch geprüft werden können
  • erforderliche Geräte betriebsbereit sind
  • Personal eingewiesen ist

8. Unzulässige Veranstaltungen und Inhalte

1. Allgemeines Verbot

Der Veranstalter darf ABOUTIX nicht für rechtswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen, Inhalte oder Geschäftspraktiken nutzen.

2. Unzulässige Inhalte

Unzulässig sind alle rechtswidrigen Inhalte vor, während und nach der Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung veröffentlicht oder kommuniziert werden.

3. Prüfung und Sperrung

Bei einem konkreten Verdacht kann ABOUTIX:

  • weitere Informationen verlangen
  • die Veranstaltung vorübergehend sperren
  • Ticketverkäufe aussetzen
  • Auszahlungen zurückhalten
  • Inhalte entfernen
  • den Vertrag außerordentlich kündigen

9. Ticketpreise und Gebühren

1. Festlegung der Preise

Der Veranstalter legt die Preise seiner Produkte grundsätzlich selbst fest.

Er ist dafür verantwortlich, dass:

  • Preise korrekt angegeben werden
  • gesetzliche Preisangaben eingehalten werden
  • alle verpflichtenden Preisbestandteile berücksichtigt sind

Preisnachlässe und Ermäßigungen transparent beschrieben werden.

2. Vergütung von ABOUTIX

Der Veranstalter zahlt für die Leistungen von ABOUTIX die im Vertrag, Angebot, Tarif oder in der jeweils geltenden Preisliste ausgewiesenen Entgelte.

Die Vergütung kann insbesondere bestehen aus:

  • Grundgebühren
  • Ticketgebühren
  • Servicegebühren
  • Transaktionsgebühren
  • Zahlungsgebühren
  • Einrichtungsgebühren
  • Versandkosten
  • Gebühren für Zusatzleistungen
  • Gebühren für Rückerstattungen oder Rückbelastungen

3. Umsatzsteuer

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die von ABOUTIX gegenüber dem Veranstalter ausgewiesenen Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Weitergabe von Gebühren

Soweit technisch und rechtlich vorgesehen, kann der Veranstalter festlegen, ob bestimmte Gebühren:

  • vom Veranstalter getragen
  • vollständig an den Ticketkäufer weitergegeben
  • teilweise an den Ticketkäufer weitergegeben
  • werden

Die Einhaltung preisrechtlicher und verbraucherschützender Vorschriften bleibt Aufgabe des Veranstalters.

5. Vergütung bei Veranstaltungsabsage

Bereits erbrachte Leistungen von ABOUTIX bleiben grundsätzlich vergütungspflichtig, auch wenn eine Veranstaltung:

  • abgesagt
  • verlegt
  • abgebrochen
  • nur teilweise durchgeführt

wird und ABOUTIX den zugrunde liegenden Umstand nicht zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere für bereits entstandene:

  • Systemgebühren
  • Zahlungsgebühren
  • Versandkosten
  • Transaktionskosten
  • Rückerstattungs- und Bearbeitungskosten

10. Zahlungsarten

1. Verfügbare Zahlungsarten

ABOUTIX bestimmt, welche Zahlungsarten technisch angeboten werden.

Der Veranstalter kann im Rahmen der verfügbaren Optionen auswählen, welche Zahlungsarten den Ticketkäufern angeboten werden.

2. Kein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart

Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.

ABOUTIX kann Zahlungsarten aus sachlichem Grund deaktivieren, insbesondere bei:

  • erhöhtem Ausfallrisiko
  • Betrugsverdacht
  • Vorgaben des Zahlungsdienstleisters
  • gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen
  • technischen Störungen

3. Zahlungsdienstleister

ABOUTIX nutzt zugelassene externe Zahlungsdienstleister. Der Veranstalter ist verpflichtet, gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu akzeptieren und erforderliche Identitätsprüfungen zu durchlaufen.

4. Offene Zahlungen

Soweit Zahlungsarten angeboten werden, bei denen ein Zahlungsausfall möglich ist, trägt der Veranstalter grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko unbezahlter Forderungen, sofern nicht ausdrücklich eine Zahlungsgarantie vereinbart wurde.

11. Abrechnung und Auszahlung

1. Abrechnungen

ABOUTIX stellt dem Veranstalter eine ausschließlich digitale Abrechnungen über die über die Plattform abgewickelten Umsätze zur Verfügung. Die Abrechnung enthält alle abrechnungsrelevanten Daten für den Veranstalter.

2. Auszahlungszeitpunkt

Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem individuell vereinbarten Auszahlungsplan oder der im Veranstalterkonto angezeigten Auszahlungsregelung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Schlussauszahlung nach Durchführung der Veranstaltung und nach Ablauf einer angemessenen Prüf- und Abrechnungsfrist.

3. Voraussetzungen der Auszahlung

Eine Auszahlung setzt insbesondere voraus, dass:

  • die Identität des Veranstalters korrekt und aktuell ist
  • eine gültige Bankverbindung vorliegt
  • erforderliche steuerliche Angaben vorliegen
  • keine berechtigten Zurückbehaltungsgründe bestehen

die Veranstaltung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder ihre Rückabwicklung geklärt ist.

4. Aufrechnung

ABOUTIX darf eigene fällige Forderungen gegen Auszahlungsansprüche des Veranstalters aufrechnen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Plattformgebühren
  • Zahlungsgebühren
  • Erstattungen
  • Rücklastschriften
  • Vertragsstrafen, soweit wirksam vereinbart
  • Schadensersatzansprüche
  • sonstige fällige Forderungen

5. Sicherheitsreserve

ABOUTIX kann einen angemessenen Teil der Ticketerlöse vorübergehend als Sicherheitsreserve zurückhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Erstattungs-, Ausfall- oder Rückbelastungsrisiko bestehen.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

  • erstmaliger Zusammenarbeit
  • außergewöhnlich hohem Umsatz
  • langer Zeitspanne bis zur Veranstaltung
  • zahlreichen Kundenbeschwerden
  • erkennbaren Durchführungsschwierigkeiten
  • Zweifel an Genehmigungen
  • wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Veranstalters
  • angekündigter Absage oder Verlegung

Höhe und Dauer der Reserve müssen in einem angemessenen Verhältnis zum erkennbaren Risiko stehen.

6. Zurückbehaltung

ABOUTIX kann Auszahlungen vorübergehend zurückhalten, wenn:

  • die Veranstaltung möglicherweise nicht stattfindet
  • wesentliche Veranstaltungsangaben unklar sind
  • Ansprüche von Ticketkäufern zu erwarten sind
  • Ermittlungen wegen Betrugsverdachts laufen
  • gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies verlangen
  • der Zahlungsdienstleister Gelder zurückhält
  • der Veranstalter erforderliche Nachweise nicht vorlegt

7. Fehlüberweisungen

Der Veranstalter muss irrtümlich oder zu viel ausgezahlte Beträge unverzüglich zurückzahlen.

8. Einwendungen gegen Abrechnungen

Der Veranstalter muss Einwendungen gegen eine Abrechnung unverzüglich, spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Bereitstellung der Abrechnung, in Textform mitteilen.

Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt nicht als Verzicht auf Ansprüche, wenn der Veranstalter die Unrichtigkeit ohne Verschulden nicht erkennen konnte.

12. Rückbelastungen, Rücklastschriften und Zahlungsbetrug

1. Wirtschaftliche Zuordnung

Da die Verträge über die Produkte zwischen dem Veranstalter und den Ticketkäufern zustande kommen, trägt der Veranstalter grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko von:

  • Rücklastschriften/Rückbuchungen
  • Zahlungsanfechtungen
  • Zahlungsausfällen
  • Erstattungsansprüchen
  • betrügerischen Bestellungen

Dies gilt nicht, soweit ABOUTIX den Zahlungsausfall schuldhaft verursacht hat oder ausdrücklich eine Risikoübernahme vereinbart wurde.

2. Belastung des Veranstalters

ABOUTIX kann Rückbelastungen und damit verbundene Kosten:

  • mit offenen Auszahlungen verrechnen
  • von einer Sicherheitsreserve abziehen
  • dem Veranstalter gesondert in Rechnung stellen

3. Mitwirkung

Der Veranstalter muss ABOUTIX bei der Abwehr unberechtigter Rückbelastungen unterstützen und erforderliche Nachweise rechtzeitig bereitstellen.

Hierzu können gehören:

  • Veranstaltungsnachweise
  • Einlassprotokolle
  • Leistungsnachweise
  • Ticketkäuferkommunikation
  • Vertragsbedingungen
  • Erstattungsentscheidungen

4. Rückbelastungsgebühren

Die Rückbelastungs- und Bearbeitungskosten zu dem zurückgebuchten Betrag die ABOUTIX, also die tatsächlich entstandenen Kosten des Vorgangs, werden dem Veranstalter vom Auszahlbetrag abgezogen und in der Abrechnung ordentlich deklariert oder in separater Rechnung ggü. dem Veranstalter fakturiert.

13. Änderungen, Verlegung und Absage einer Veranstaltung

1. Informationspflicht

Der Veranstalter muss ABOUTIX unverzüglich in Textform informieren, wenn eine Veranstaltung:

  • abgesagt
  • verlegt
  • unterbrochen
  • abgebrochen
  • wesentlich geändert
  • wird oder eine solche Änderung wahrscheinlich ist

2. Wesentliche Änderungen

Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere Änderungen von:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Veranstaltungsort
  • Hauptprogramm
  • Hauptkünstler
  • Veranstaltungsdauer
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Leistungsumfang

3. Kommunikation mit Ticketkäufern

Der Veranstalter bleibt für die rechtzeitige und vollständige Information der Ticketkäufer verantwortlich.

ABOUTIX kann die Kommunikation im Auftrag des Veranstalters technisch unterstützen.

4. Rückerstattungsentscheidung

Der Veranstalter entscheidet auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und seiner wirksam einbezogenen Ticketkäuferbedingungen, ob und in welchem Umfang Ticketkäufern eine Erstattung zusteht.

ABOUTIX kann rechtlich eindeutige oder vom Veranstalter bestätigte Erstattungen technisch abwickeln.

5. Erstattungsbeträge

Der Veranstalter muss ABOUTIX sämtliche für Erstattungen erforderlichen Beträge rechtzeitig zur Verfügung stellen.

ABOUTIX darf hierfür:

  • noch nicht ausgezahlte Ticketerlöse verwenden
  • Sicherheitsreserven einsetzen
  • Auszahlungen zurückhalten
  • den Veranstalter zur Vorauszahlung auffordern

6. Fehlende Deckung

Reichen zurückbehaltene Erlöse nicht zur Erstattung aus, muss der Veranstalter den fehlenden Betrag innerhalb der von ABOUTIX gesetzten angemessenen Frist zahlen.

7. Keine Vorleistungspflicht von ABOUTIX

ABOUTIX ist nicht verpflichtet, Rückerstattungen aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.

8. Rückabwicklung durch ABOUTIX

ABOUTIX kann bei einer Absage oder wesentlichen Änderung die Rückabwicklung im Namen und auf Rechnung des Veranstalters vornehmen, wenn:

  • der Veranstalter dies beauftragt
  • eine gesetzliche Verpflichtung besteht
  • die Rückabwicklung zur Vermeidung erheblicher Schäden erforderlich ist
  • der Veranstalter trotz Aufforderung nicht reagiert

9. Service- und Zahlungsgebühren

Ob gegenüber Ticketkäufern neben dem Ticketpreis auch Gebühren zu erstatten sind, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Zuordnung der jeweiligen Gebühr. Im Falle das Ticketkäufer zu recht Gebühren zurückfordern, wird der dadurch entstandene Schaden durch ABOUTIX ggü. dem Veranstalter abgerechnet. Der Veranstalter übenimmt in solchen Fällen jeglichen Schaden ggü. ABOUTIX.

Bereits erbrachte und vom Veranstalter gegenüber ABOUTIX geschuldete Leistungen bleiben hiervon grundsätzlich unberührt.

14. Insolvenz und Gefährdung der Veranstaltungsdurchführung

1. Informationspflicht

Der Veranstalter muss ABOUTIX unverzüglich informieren, wenn:

  • Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist
  • ein Insolvenzantrag gestellt wurde
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen
  • wesentliche Genehmigungen entzogen werden
  • die Durchführung der Veranstaltung gefährdet ist

2. Maßnahmen von ABOUTIX

In diesen Fällen kann ABOUTIX insbesondere:

  • Ticketverkäufe stoppen
  • Veranstaltungen deaktivieren
  • Auszahlungen zurückhalten
  • Sicherheitsreserven bilden
  • Zahlungsarten deaktivieren
  • Nachweise über die Durchführbarkeit verlangen
  • den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen

3. Ticketkäuferansprüche

Der Veranstalter bleibt auch im Fall seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten Vertragspartner der Ticketkäufer und Schuldner etwaiger Erstattungsansprüche.

15. Tickets, Personalisierung und Weitergabe

1. Ticketarten

Der Veranstalter entscheidet im Rahmen der technischen Möglichkeiten, welche Ticketarten eingesetzt werden.

2. Personalisierte Tickets

Bei personalisierten Tickets muss der Veranstalter transparent angeben:

  • welche Daten erforderlich sind
  • ob ein Identitätsnachweis erforderlich ist
  • ob eine Übertragung zulässig ist
  • unter welchen Voraussetzungen eine Umpersonalisierung möglich ist

3. Umpersonalisierung

Eine Umpersonalisierung wird über ABOUTIX angeboten. Hierzu bevollmächtigt der Veranstalter ABOUTIX, die erforderlichen Erklärungen im Namen des Veranstalters entgegenzunehmen und abzugeben.

4. Ticketweiterverkauf

Ein organisierter Weiterverkauf von Tickets über ABOUTIX bedarf einer gesonderten Freischaltung oder Vereinbarung.

Der Veranstalter legt im rechtlich zulässigen Umfang fest:

  • ob ein Weiterverkauf erlaubt ist
  • welche Preisobergrenzen gelten
  • welche Gebühren erhoben werden
  • ob eine Zustimmung zur Übertragung erforderlich ist

5. Kein Erfolg geschuldet

ABOUTIX schuldet weder den erfolgreichen Weiterverkauf noch die erfolgreiche Umpersonalisierung eines Tickets.

16. Gutscheine und Waren

1. Gutscheine

Der Veranstalter ist für die rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung von Gutscheinen verantwortlich.

Er muss insbesondere festlegen:

  • Gültigkeitsdauer
  • Einlösungsbedingungen
  • übertragbaren Umfang
  • Restguthaben
  • Ausschlüsse

2. Waren und Merchandising

Bietet der Veranstalter Waren an, ist er alleiniger Verkäufer und verantwortlich für:

  • Produktbeschreibung
  • Lieferbarkeit
  • Versand
  • Mängelhaftung
  • Widerrufsrecht
  • Rücksendungen
  • Produktsicherheit
  • Kennzeichnungspflichten

3. Rücksendeadresse

Der Veranstalter muss eine geeignete Rücksendeadresse bereitstellen und Ticketkäufer klar über die Rücksendemodalitäten informieren.

17. Nutzungsrechte an Veranstaltungsinhalten

1. Rechteübertragung

Der Veranstalter räumt ABOUTIX für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für den Vertragszweck erforderliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein.

Dies betrifft insbesondere:

  • Veranstaltungsnamen
  • Logos
  • Marken
  • Texte
  • Bilder
  • Videos
  • Grafiken
  • Künstlerdarstellungen

2. Zweck der Nutzung

ABOUTIX darf die Inhalte insbesondere verwenden zur:

  • Darstellung im Ticketshop
  • Bewerbung der Veranstaltung
  • Darstellung auf ABOUTIX-Webseiten und Apps
  • Kommunikation mit Ticketkäufern
  • Einbindung in Suchmaschinen oder soziale Netzwerke
  • Vertragserfüllung

3. Rechtegarantie

Der Veranstalter sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

4. Referenznennung

ABOUTIX darf den Veranstalter und die Veranstaltung als Referenz nennen, sofern der Veranstalter dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.

Eine darüber hinausgehende Nutzung von Marken oder Logos zu allgemeinen Werbezwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

18. Datenschutz

1. Einhaltung des Datenschutzrechts

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

2. Datenschutzrechtliche Rollen

Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der jeweils konkreten Verarbeitung.

ABOUTIX und der Veranstalter können je nach Verarbeitung:

  • jeweils eigenständig Verantwortliche
  • gemeinsam Verantwortliche oder
  • Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
  • sein

3. Auftragsverarbeitungsvertrag

Soweit ABOUTIX personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

4. Eigene Verarbeitungszwecke von ABOUTIX

ABOUTIX kann personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, soweit dies insbesondere erforderlich ist für:

  • Abschluss und Verwaltung des Veranstaltervertrages
  • Abrechnung
  • Betrugsprävention
  • IT-Sicherheit
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Verteidigung rechtlicher Ansprüche

5. Informationspflichten

Der Veranstalter ist für die Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber Ticketkäufern verantwortlich.

6. Datenexport

Der Veranstalter darf Ticketkäuferdaten nur für rechtmäßige und mitgeteilte Zwecke verwenden.

Eine Nutzung für Werbung ist nur zulässig, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

7. Meldung von Datenschutzvorfällen

Der Veranstalter muss ABOUTIX unverzüglich über Datenschutzverletzungen informieren, soweit ABOUTIX-Systeme oder über ABOUTIX verarbeitete Daten betroffen sind.

19. Digitale Barrierefreiheit

1. Gesetzliche Verantwortung

Der Veranstalter ist verantwortlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang die von ihm über ABOUTIX angebotenen Leistungen den gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit unterliegen.

2. Technische Funktionen

Soweit ABOUTIX Funktionen zur barrierefreien Gestaltung bereitstellt, muss der Veranstalter diese entsprechend den für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen konfigurieren und nutzen.

3. Veranstaltungsinhalte

Der Veranstalter ist für die Barrierefreiheit seiner eigenen Texte, Bilder, Dokumente und sonstigen Inhalte verantwortlich.

20. Verfügbarkeit und technische Störungen

1. Keine vollständige Verfügbarkeit

Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der ABOUTIX-Plattform kann technisch nicht gewährleistet werden.

2. Wartung

ABOUTIX darf die Plattform vorübergehend einschränken, wenn dies erforderlich ist für:

  • Wartungsarbeiten
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Kapazitätsanpassungen
  • Fehlerbehebungen
  • technische Weiterentwicklungen

Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt werden.

3. Störungen außerhalb des Einflussbereichs

ABOUTIX haftet nicht für Störungen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen, beispielsweise:

  • Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze
  • Stromausfälle
  • Störungen bei Hostinganbietern
  • Serverausfälle
  • Ausfälle von Zahlungsdienstleistern
  • Cyberangriffe
  • höhere Gewalt

4. Mitwirkung des Veranstalters

Der Veranstalter muss technische Störungen unverzüglich und möglichst genau melden.

5. Datensicherung

Der Veranstalter ist verpflichtet, für ihn wichtige Auswertungen und Daten in angemessenen Abständen zu exportieren oder anderweitig zu sichern, soweit eine Exportfunktion bereitgestellt wird.

21. Support

1. Umfang

ABOUTIX stellt Support im Rahmen des gebuchten Tarifs oder der individuellen Vereinbarung bereit.

2. Kein Ticketkäufer-Vor-Ort-Support

ABOUTIX schuldet keinen Support am Veranstaltungsort, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Ansprechpartner

Der Veranstalter muss einen erreichbaren Ansprechpartner für dringende Fragen, insbesondere bei Absagen, Verlegungen und Erstattungen, benennen.

22. Haftungsfreistellung

1. Freistellung

Der Veranstalter stellt ABOUTIX von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Veranstalter schuldhaft:

  • gesetzliche Vorschriften verletzt
  • Rechte Dritter verletzt
  • unrichtige Veranstaltungsangaben macht
  • die Veranstaltung nicht vertragsgemäß durchführt
  • Ticketkäuferansprüche nicht erfüllt
  • erforderliche Genehmigungen nicht einholt
  • fremde Bilder, Texte oder Marken unberechtigt verwendet
  • Datenschutzvorschriften verletzt

2. Umfang

Die Freistellung umfasst auch die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

3. Keine Freistellung ohne Verantwortlichkeit

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Veranstalter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat oder ABOUTIX den Anspruch selbst verursacht hat.

4. Mitwirkung

ABOUTIX informiert den Veranstalter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

Vergleiche oder Anerkenntnisse, die Verpflichtungen des Veranstalters begründen, werden grundsätzlich mit ihm abgestimmt, soweit dies zumutbar ist.

23. Haftung von ABOUTIX

1. Unbeschränkte Haftung

ABOUTIX haftet nach dem Produkthaftungsgesetz:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie

2. Wesentliche Vertragspflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ABOUTIX nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter regelmäßig vertrauen darf.

3. Sonstige leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von ABOUTIX ausgeschlossen.

4. Veranstaltung

ABOUTIX haftet nicht für:

  • die Durchführung der Veranstaltung
  • die Sicherheit am Veranstaltungsort
  • Leistungen von Künstlern oder Dienstleistern
  • behördliche Untersagungen
  • Absagen oder Verlegungen
  • Insolvenz des Veranstalters
  • Ticketkäuferansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag
  • Dies gilt nicht, soweit ABOUTIX den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat

5. Datenverlust

Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.

6. Erfüllungsgehilfen

Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ABOUTIX.

24. Laufzeit und ordentliche Kündigung

1. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder der individuellen Vereinbarung.

Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

2. Ordentliche Kündigung

Ein unbefristeter Vertrag kann durch den Veranstalter auf der Ticketplattform in seinem Account gekündigt werden, indem der Button „Account kündigen“ betätigt wird.

ABOUTIX kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform die Löschung des Veranstalter Accounts ankündigen und umsetzen. Mit der endgültigen Löschung des Veranstalter-Accounts ist der Vertrag beendet. Eine Account-Löschung ist nur möglich, wenn es keine offenen Veranstaltungen/Vorgänge mehr gibt und ggü. ABOUTIX alle Forderungen ausgeglichen sind.

3. Laufende Veranstaltungen

Eine Kündigung lässt bereits geschlossene Verträge mit Ticketkäufern und die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwicklung laufender Veranstaltungen unberührt.

Die Parteien bleiben verpflichtet, alle noch offenen:

  • Ticketverkäufe
  • Abrechnungen
  • Erstattungen
  • Rückbelastungen
  • Ticketkäuferansprüche
  • ordnungsgemäß abzuwickeln

25. Außerordentliche Kündigung und Sperrung

1. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2. Wichtige Gründe

Ein wichtiger Grund für ABOUTIX liegt insbesondere vor, wenn der Veranstalter:

  • falsche Identitäts- oder Unternehmensdaten angibt
  • erforderliche Genehmigungen nicht besitzt
  • rechtswidrige Veranstaltungen anbietet
  • fällige Forderungen trotz Mahnung nicht bezahlt
  • Ticketkäufergelder zweckwidrig verwendet
  • erhebliche Ticketkäuferbeschwerden verursacht
  • Rückerstattungen nicht finanziert
  • gegen Datenschutzvorschriften verstößt
  • Rechte Dritter verletzt
  • die Plattform betrügerisch nutzt
  • zahlungsunfähig wird
  • den Ruf oder die Sicherheit von ABOUTIX erheblich gefährdet

3. Abmahnung

Soweit der Verstoß behebbar ist, wird ABOUTIX grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Eine vorherige Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn:

  • der Verstoß besonders schwerwiegend ist
  • eine Abhilfe offensichtlich nicht zu erwarten ist
  • eine sofortige Sperrung zum Schutz Dritter erforderlich ist

4. Sperrung

ABOUTIX kann vor oder anstelle einer Kündigung:

  • das Veranstalterkonto sperren
  • einzelne Veranstaltungen deaktivieren
  • Ticketverkäufe aussetzen
  • Auszahlungen zurückhalten
  • Zahlungsarten sperren

Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen sein.

5. Folgen der Beendigung

Nach Vertragsende kann ABOUTIX den Zugang des Veranstalters beschränken.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Abwicklung offener Ansprüche bleiben unberührt.

26. Änderungen der Leistungen und AGB

1. Weiterentwicklung der Plattform

ABOUTIX darf die Plattform und ihre Funktionen weiterentwickeln, soweit der vertragsgemäße Hauptzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

2. Änderungen dieser AGB

ABOUTIX kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für laufende Verträge ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht.

Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Gesetzesänderungen
  • neuer Rechtsprechung
  • behördlichen Anforderungen
  • technischen Veränderungen
  • Sicherheitsanforderungen
  • Einführung neuer Leistungen
  • Änderungen bei Zahlungsdienstleistern

3. Mitteilung

Änderungen werden dem Veranstalter rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

4. Wesentliche Änderungen

Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht erheblich zum Nachteil des Veranstalters verschieben, bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung oder berechtigen ihn zu einer außerordentlichen Kündigung zum Änderungszeitpunkt.

27. Vertraulichkeit

1. Vertrauliche Informationen

Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und kaufmännische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

2. Ausnahmen

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden
  • bereits rechtmäßig bekannt waren
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen

3. Fortgeltung

Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

28. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Aufrechnung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2. Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Veranstalter nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Rechte von ABOUTIX

Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von ABOUTIX bleiben unberührt.

29. Schlussbestimmungen

1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.

3. Gerichtsstand

Ist der Veranstalter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

ABOUTIX bleibt berechtigt, den Veranstalter auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

4. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Werden Übersetzungen bereitgestellt, ist im Fall von Widersprüchen grundsätzlich die deutsche Fassung maßgeblich.

5. Textform

Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag können in Textform abgegeben werden, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

6. Übertragung des Vertrages

Der Veranstalter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von ABOUTIX auf Dritte übertragen.

§ 354a HGB bleibt unberührt.

ABOUTIX darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Veranstalters nicht beeinträchtigt werden.

7. Salvatorische Regelung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.